Hintergrundwissen

Österreich belegt einen Spitzenplatz im EU-weiten Ranking!

Sie wollen nicht nur der Energiegemeinschaft beitreten sondern mehr über Energiegemeinschaften wissen? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig!

 

 

Energiegemeinschaften und die Europäische Union

Die Basis für Energiegemeinschaften hat die EU geschaffen, die sich seit vielen Jahren um die Modernisierung des Strommarktes bemüht. So haben wir beispielsweise auch unsere Strommarktliberalisierung der EU zu verdanken. Um eine nachhaltige Energiewende zu ermöglichen, hat die EU eine umfassende Aktualisierung ihres energiepolitischen Rahmens vorgestellt, das Clean Energy Package for all Europeans (CEP). Die beschlossene Erneuerbaren-Richtlinie (2018) und die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (2019) wurden 2021 mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) in nationales Recht übernommen.

 

Arten von Energiegemeinschaften

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)

  • typischerweise Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern
  • das öffentliche Netz wird nicht genutzt, daher entfallen Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

  • Tausch von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen im Nahbereich
  • Unterscheidung zwischen lokaler und regionaler EEG, wobei lokal derselbe Trafo und regional dieselbe Mittelspannungsschiene bedeutet.
  • Netzkostenersparnis im Lokalbereich (Netzebene 6/7) um 57% bzw. im Regionalbereich (Netzebene 6/7 und 4/5) um 28% und 64%.

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

  • österreichweiter Stromtausch möglich
  • keine Einschränkung auf Strom aus erneuerbaren Energien
  • keine Netzkostenersparnis

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://energiegemeinschaften.gv.at/formen-von-energiegemeinschaften

Die Komplexität von Energiegemeinschaften

Bei Sonnenschein teilt der Einspeiser seinen PV-Strom-Überschuss über die EEG mit anderen EEG-Mitgliedern, den Konsumenten – das ist immer die 1. Priorität. Kann innerhalb der EEG der Überschuss nicht zur Gänze verwertet werden, so kann ihn der Einspeiser an einen freien Stromabnehmer verkaufen (2. Priorität). Wird zu wenig PV-Strom produziert, so beziehen alle Mitglieder ihren Strom von ihren (heute bereits bestehenden) Stromlieferanten (2. Priorität).

Strombezug

Die Verbräuche werden von den Smartmetern im Viertelstundentakt ausgelesen und in eine zentrale Datenbank für den Datenaustausch übertragen. Unser Abrechnungsdienstleister holt sich diese Daten zu unseren Abrechnungsstichtagen und erstellt die Energiebilanzen, die wir als Basis für unsere Gutschriften und Rechnungen nehmen.

Verrechnung

Umfangreiches Informationsangebot zum Thema Energiegemeinschaften finden Sie unter https://energiegemeinschaften.gv.at